Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) Gesundheitsclub Powerpoint (Stand 12.12.2022)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Gesundheitsclub Powerpoint, Michael Götzinger (im Folgenden kurz GCPP) mit ihren Mitgliedern soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit GCPP abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung der Fitnessgeräte und/oder Gruppenkurse berechtigt sind.

  1. Das Mitglied kann das Studio zu den offiziellen Bürozeiten (siehe Eingangsbereich) nutzen.
  2. Das Mitglied kann eine Zutrittskarte käuflich, zu den aktuellen Konditionen, erwerben, diese berechtigt einen Zutritt während der Öffnungszeiten ( 5 – 24 Uhr, 365 Tage im Jahr), sonst wäre ein Zutritt nur während der Bürozeiten (siehe Eingangsbereich) möglich.
  3. Die Zutrittskarte darf nur vom Mitglied höchstpersönlich verwendet werden. Eine Weitergabe führt zu einem Schadensersatzanspruch in der Höhe von 238,80 Euro der vom GCPP an das Mitglied in Rechnung gestellt wird.
  4. Beim Verlust der Zutrittskarte muss GCPP sofort nach Bekanntwerden persönlich im Studio oder per E-Mail, fitness@powerpoint.co.at, informiert werden, damit die Karte gesperrt werden kann. Die Ersatzkarte muss zu den zu dem Zeitpunkt aktuellen Konditionen erworben werden.
  5. Außerhalb der Bürozeiten ist kein Personal im Haus, GCPP hat zu keiner Zeit eine Kontroll- und Aufsichtspflicht! Das Studio ist videoüberwacht!
  6. Das Studio darf nur mit gültiger Mitgliedschaft und mit Erfüllung der behördlichen Auflagen (z.B. negativer gültiger Antigentest) betreten werden. Zusätzlich erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass ein Foto des Mitglieds gespeichert wird, welches den Zutritt über das installierte Kamerasystem zulässt.
  7. Das Mitglied erklärt sich einverstanden, dass nur eine behördlich beschränkte Anwesenheit in den Räumen besteht, wenn diese ausgeschöpft ist, ist ein Zutritt nicht möglich, entbindet aber nicht vor Zahlung.
  8. Unabhängig vom Besuch des Studios hat das Mitglied den vereinbarten Mitgliedsbeitrag fristgerecht monatlich zum Ersten oder jährlich im Voraus zu entrichten.
  9. Wird ein einmaliger Betrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
  10. Wird eine monatliche Zahlung vereinbart ist das Mitglied verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird GCPP hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist. Ist die Abbuchung aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht möglich, ist GCPP berechtigt, dem Mitglied Mahnspesen in Höhe von 5,00 Euro pauschal zuzüglich der angefallenen Rücklastschriftgebühren, sowie entstandene Portokosten in Rechnung zu stellen.
  11. Wenn im Vertrag eine monatliche Zahlung der Beiträge vereinbart ist, werden diese jeweils zum Ersten des Monats im Voraus fällig. Der Beitrag im Abschlussmonat wird bei Verträgen welche bis einschließlich 15. abgeschlossen werden, am Tag des Vertragsabschlusses fällig, bei Verträgen nach dem 15. am Ersten des Folgemonats, wobei im letzten Monat der Vertragslaufzeit der monatliche Gesamtbeitrag eingezogen wird.
  12. Gerät der Teilnehmer 2 Monate in Verzug, so kann das Studio den offenen Gesamtbetrag fällig stellen und einfordern.
  13. Der Mitgliedsvertrag ist nach dem Verbraucherpreisindex des Monats gesichert, in welchem der Vertrag abgeschlossen wurde.
  14. Für den Fall, dass der GCPP die vertraglichen Leistungen aufgrund zufälliger nachträglicher Unmöglichkeit oder höherer Gewalt (unverschuldeter Schuldnerverzug, wie zB iZhm den Corona-Maßnahmen-Verordnungen) dem Vertragspartner nicht erbringen kann, so schuldet der Vertragspartner dennoch weiterhin das vereinbarte Entgelt für die Dauer von höchstens einem Monat ohne Gegenleistung.
    Sollte dieser Zustand bei befristeten Verträgen darüber hinaus noch weiter andauern, wird die verbleibende nicht beanspruchte Leistung nach Wegfall des Hinderungsgrundes zum Ende der Vertragslaufzeit angehängt und der Betrag laufend weiter bis zum Ende der Laufzeit abgebucht.
    Sollte dieser Zustand bei unbefristeten Verträgen darüber hinaus noch andauern, wird der Betrag dennoch weiter abgebucht und erhält der Kunde die bereits bezahlte Leistung nach Wegfall des Hinderungsgrundes ohne dass eine weitere Abbuchung erfolgt, bis die nicht konsumierte Zeit abgegolten ist, danach finden weitere Abbuchungen laut Vertrag statt. Dies erfolgt aus Gründen der wirtschaftlichen Liquiditäterhaltung des Betriebes. Der Vertragspartner stimmt dieser Risikoüberwälzung ausdrücklich zu.
  15. Der Umfang der Nutzung des Studios wird im Vertag vereinbart.
  16. Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainings- oder anderen dienstleistungen im Studio ist nicht gestattet.
  17. Änderungen der Öffnungszeiten sowie des Leistungsumfanges bleiben vorbehalten. Ein jährlich, 2-wöchiger Betriebsurlaub entbindet nicht vor Zahlung.
  18. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung, welche im Studio ausgehängt ist.
  19. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
  20. Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.
  21. Das Mitglied bestätigt, die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Training zu besitzen.
  22. Das Mitglied erklärt sich einverstanden, dass bei einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund (wie zB. Krankheit oder Schwangerschaft) der Tarif der Jahreskarte nicht aufrecht bleibt, sondern dass es für den bereits genutzten Zeitraum zur Nachverrechnung des aktuellen Tarifes der Monatskarte (derzeit € 49,90 pro Monat) kommt.
  23. Eine Haftung für Körperschäden, die sich das Mitglied beim Training zuzieht ist ausgeschlossen, da GCPP zu keiner Zeit eine Kontroll- und Aufsichtspflicht hat! Das Mitglied bestätigt einen sorgsamen und ausschließlich zweckmäßigen Gebrauch der Geräte.
  24. Wohnungswechsel oder Namensänderungen sind dem Studio schriftlich, unverzüglich mitzuteilen.
  25. Wohnungswechsel oder sonstige Gründe für Trainingsabwesenheit entbinden das Mitglied nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
  26. Die Mitgliedsvereinbarung wird durch Verlegung des Studios innerhalb von Klagenfurt und Umgebung nicht berührt.
  27. Das Mitglied erklärt sich einverstanden, über Neuheiten, Aktionen etc. mittels Telefon, Internet, Whatsapp, Fax oder Email informiert zu werden.
  28. Datenspeicherung und Rechte: Zum Zweck der Vertragsabwicklung werden obige Daten bei uns gespeichert. Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung erforderlich. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung der entsprechenden Daten an das abwickelnde Bankinstitut und der Steuerberatung zum Zwecke der Abbuchung des Mitgliedbeitrages. Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses noch bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) gespeichert und dann gelöscht.
  29. Ihnen stehen bezüglich Ihrer bei uns gespeicherten Daten grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Diesbezüglich wenden Sie sich an uns [fitness@powerpoint.co.at] bzw. an die Datenschutzbehörde.
  30. Gerichtsstand ist 9020 Klagenfurt.
  31. Eine Kopie des Vertrages und der AGBs wurden an das Mitglied überreicht!